Gesetzliches Leitbild würde individuelle
Lebenswirklichkeit der Familien ignorieren. Maßstab muss das
Kindeswohl bleiben
Zu der am heutigen Mittwoch stattfindenden öffentlichen Anhörung
zum familienrechtlichen Wechselmodell im Rechtsausschuss des
Deutschen Bundestags erklären die rechts- und verbraucherpolitische
Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth
Winkelmeier-Becker, und der Berichterstatter der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion für das Familienrecht, Axel Müller:
Elisabeth Winkelmeier-Becker: „Das Wechselmodell ist eine gute
Lösung, wenn Eltern das gemeinsam tragen. Wenn sie sich nicht einig
sind, führt eine Anordnung durch das Gericht oft zu Streit, der dann
erst recht auf dem Rücken des Kindes ausgetragen wird.
Entscheidender Maßstab muss das Kindeswohl bleiben. Das darf auch
mit Blick auf Interessen miteinander streitender Elternteile nicht in
den Hintergrund geraten. Die Einführung eines gesetzlichen Leitbilds
oder gar eines Regelmodells wäre erkennbar der falsche Weg.“
Axel Müller: „Die quantitative Komponente, die dem Wechselmodell
zugrunde gelegt ist, darf nicht außer Acht gelassen werden, sie darf
aber auch nicht in den Mittelpunkt gerückt werden, denn im
Mittelpunkt steht ausschließlich das Kindeswohl. Dem kann durch das
Residenzmodell genauso gut entsprochen werden. Die stets geforderte
Absprachefähigkeit der Eltern kann nicht gesetzlich verordnet werden.
Angesichts der bereits heute gelebten Praxis haben wir uns im
Koalitionsvertrag vorgenommen, den Wunsch vieler Elternteile, auch
nach ihrer Trennung intensiv in die Erziehungsverantwortung für ihre
Kinder eingebunden zu bleiben, bei Regelungen zu Umgang und Unterhalt
stärker zu berücksichtigen.“
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