WP: NRW-Arbeitsminister Schneider kündigt scharfe Mindestlohn-Kontrollen an

Arbeitgeber, die den ab 1. Januar 2015 geltenden
Mindestlohn nicht umsetzen, müssen mit unangekündigten Kontrollen,
harten Strafen und Nachforderungen rechnen. Das kündigte
NRW-Arbeitsminister Guntram Schneider (SPD) in der Westfalenpost
(Dienstagausgabe) an. „Wer sich nicht dran hält, wird empfindlich
bestraft“, sagte er. Bei Verstößen drohen Geldbußen bis zu 500.000
Euro. Arbeitnehmer können bis zu drei Jahre nach der fälligen
Lohnzahlung klagen, wenn ihnen nicht der volle Mindestlohn von 8,50
Euro pro Stunde gezahlt wurde.

Schneider kündigte eine verstärkte Zusammenarbeit des
Arbeitsschutzes mit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit an. Hinweise
auf Verstöße würden sofort an die Hauptzollämter weitergeleitet.

Bei Verstößen haben auch die Sozialversicherungsträger Anspruch
auf Nachforderungen gegenüber Arbeitgebern. Nach dem Sozialgesetzbuch
muss der Arbeitgeber bei einer Nachforderung der
Sozialversicherungsbeiträge außerdem den
„Gesamtsozialversicherungsbeitrag“ zahlen – also nicht nur den
Arbeitgeber-, sondern auch den Arbeitnehmeranteil. Schneider warnte:
„Das wird teuer!“

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