Zu viel gezahlte Zinsen auch für frühere Jahre erstatten

Zu der heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Höhe der Steuerzinsen erklärt BVMW-Chefvolkswirt Dr. Hans-Jürgen Völz:

„Der Mittelstand begrüßt diese überfällige Entscheidung. Dass die Bundesregierung hohen Verwaltungsaufwand als Argument gegen Korrekturen angeführt hat, erweist sich nun als Bumerang. Jetzt müssen zu viel gezahlte Zinsen schnellstens erstattet und der Zinssatz von sechs Prozent für Steuernachzahlungen und Steuererstattungen dem deutlich niedrigeren Marktzins angepasst werden. Dass Erstattungen nur rückwirkend bis 2019 gelten sollen, ist nicht nachvollziehbar. Die Niedrigzinsphase setzte bereits mit dem Beginn der weltweiten Finanzkrise 2007/2008 ein. Erstattungen sollten daher konsequenterweise schon für frühere Jahre vorgenommen werden, mindestens aber seit 2014.“

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