10 Jahre UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland – Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderung immer noch nicht der Normalfall

Am 26. März 2009 trat die
UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland in Kraft. Vieles wurde
seitdem auf den Weg gebracht, um Menschen mit Behinderungen ein
selbstbestimmtes Leben und gleichberechtigte Teilhabe zu ermöglichen.
Doch auch 2019 ist Deutschland noch keine inklusive Gesellschaft. Zu
diesem Schluss kommt ein heute veröffentlichter Bericht des Deutschen
Instituts für Menschenrechte, der die Umsetzung der
UN-Behindertenrechtskonvention in neun Bereichen, etwa Bildung,
Wohnen, Arbeiten oder Mobilität, in den Blick nimmt.

„Dass Menschen mit Behinderungen das Recht haben, selbst über ihr
Leben zu bestimmen und gleichberechtigter Teil der Gesellschaft zu
sein, ist in den letzten zehn Jahren zunehmend ins gesellschaftliche
Bewusstsein gerückt“, sagt Valentin Aichele, Leiter der
Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen
Instituts für Menschenrechte. Zahlreiche Menschen aus Politik und
Verwaltung, aus Verbänden und verschiedenen Professionen hätten sich
engagiert an die Umsetzung der UN-Konvention gemacht. „Es ist in den
letzten zehn Jahren allerdings nicht gelungen, das Miteinander von
Menschen mit und ohne Behinderungen zum Normalfall und
Sondereinrichtungen wie Förderschulen, Werkstätten und
Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderungen überflüssig zu
machen“, so Aichele weiter. Dennoch zeigten gute Beispiele, dass es
bisweilen beträchtliche Fortschritte gebe und dass Inklusion
praktisch möglich sei.

„Zentrale Aufgabe der nächsten Jahre ist es, die strukturell
angelegte Ausgrenzung von Menschen mit Behinderungen abzubauen. Erst
wenn jeder Mensch von Anfang an und unabhängig von Art und Schwere
einer Beeinträchtigung gleichberechtigt an der Gesellschaft teilhaben
kann, ist Inklusion erreicht“, so Aichele weiter. Inklusion komme
nicht nur den Menschen mit Behinderungen, sondern allen zugute, sie
sei Ausdruck der Wertschätzung menschlicher Vielfalt.

Laut Statistischem Bundesamt sind in Deutschland rund 9,4 Prozent
der Bevölkerung, also 7,8 Millionen Menschen, amtlich als
schwerbehindert anerkannt. Zu den Menschen mit Behinderungen zählen
nach der UN-Konvention auch Personen mit langfristigen chronischen
Erkrankungen, psychosozialen oder anderen Beeinträchtigungen, deren
Teilhabechancen aufgrund gesellschaftlicher Barrieren reduziert sind.
Legt man diesen Behinderungsbegriff zugrunde, erhöht sich der Anteil
an Menschen mit Behinderungen an der Gesamtbevölkerung nach Angaben
des ersten Teilhabeberichts der Bundesregierung auf bis zu 25
Prozent.

WEITERE INFORMATIONEN

Deutsches Institut für Menschenrechte, Monitoring-Stelle
UN-Behindertenrechtskonvention (2019): Wer Inklusion will, sucht
Wege. Zehn Jahre UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland
http://ots.de/gNai3o

Das Deutsche Institut für Menschenrechte ist die unabhängige
Nationale Menschenrechtsinstitution Deutschlands. Es ist gemäß den
Pariser Prinzipien der Vereinten Nationen akkreditiert (A-Status).
Das Institut ist mit dem Monitoring der Umsetzung der
UN-Behindertenrechtskonvention betraut worden und hat hierfür die
Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention eingerichtet. Es hat
gemäß der UN-Konvention (Artikel 33 Absatz 2 UN-BRK) den Auftrag, die
Rechte von Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und die
Umsetzung der Konvention in Deutschland zu überwachen.

Pressekontakt:

Ute Sonnenberg, 2. Pressesprecherin
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Email: sonnenberg@institut-fuer-menschenrechte.de
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