Schwerpunkt liegt auf finanziellem
Verbraucherschutz
Die Verbraucherzentralen und der Verbraucherzentrale Bundesverband
erhalten im Haushalt 2014 2,5 Millionen Euro zur Einrichtung eines
Finanzmarktwächters. Dazu erklären die rechtspolitische Sprecherin
der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker, und die
Verbraucherschutzbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Mechthild Heil:
„Mit dem Haushalt 2014 setzen wir unseren Kurs einer modernen und
an wissenschaftlichen Erkenntnissen orientierten aktiven
Verbraucherpolitik fort. Mit zusätzlichen 2,5 Millionen Euro sorgen
wir dafür, dass der Verbraucherzentrale Bundesverband und die
Verbraucherzentralen ihre Wächterfunktion über die Finanzmärkte
weiter ausbauen können. Sie werden so in die Lage versetzt, den
Finanzmarkt systematischer zu beobachten und Fehlentwicklungen
frühzeitig zu erkennen. Außerdem können sie nun erstmals die
Erkenntnisse aus ihrer flächendeckenden Beratung auswerten und die
Ergebnisse der Politik vorlegen. Wenn sich die Verbraucherzentralen
hier bewähren, wollen wir im kommenden Jahr weitere Mittel zur
Verfügung stellen, damit die Verbraucherzentralen ihre
Marktwächterfunktion auch in der digitalen Welt verstärken können.
Zudem werden wir einen Sachverständigenrat mit unabhängigen
Experten einsetzen, der uns zu Fragen der Verbraucherpolitik beraten
soll. So stellen wir unsere Politik auf eine wissenschaftlich und
empirisch fundierte Basis und sorgen dafür, dass die politischen
Entscheidungen stets mit dem Alltag der Verbraucher abgeglichen und
an ihre Bedürfnisse angepasst werden.“
Hintergrund:
Im Koalitionsvertrag haben sich Union und SPD darauf geeinigt,
einen Finanzmarktwächter bei den Verbraucherverbänden einzurichten.
Die bereits bei den Verbraucherzentralen Baden-Württemberg, Bremen,
Hamburg, Hessen und Sachsen bestehenden Strukturen werden ausgebaut.
Auch die Erkenntnisse der anderen Verbraucherzentralen werden
erfasst und analysiert. Der Verbraucherzentrale Bundesverband
übernimmt die Koordinierung. Der Finanzmarktwächter informiert die
zuständigen staatlichen Stellen über die aus der flächendeckenden
Beratung und Marktbeobachtung gewonnenen Erkenntnisse und stellt den
Verbrauchern Informationen zu Finanzprodukten und Anbietern zur
Verfügung. Wenn nötig soll der Finanzmarktwächter auch vor
risikoreichen Produkten oder unseriösen Anbietern warnen und klagen.
Der Finanzmarktwächter ist keine eigenständige rechtliche
Institution.
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