Mayer: Kosten für Polizeieinsätze bei Fußballspielen sind weiterhin von der Allgemeinheit zu tragen

Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit ist
Aufgabe des Staates Gestern hat die Freie Hansestadt Bremen
beschlossen, eine neue Gebührenregelung auf den Weg zu bringen,
wonach es zu einer teilweisen Kostenerstattung für Polizeieinsätze
durch die Veranstalter von Großveranstaltungen und damit auch
Fußballspielen kommen soll. Dazu erklärt der innenpolitische Sprecher
der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Stephan Mayer:

„Der Vorschlag Bremens, künftig bei Fußballspielen einen Teil der
Kosten für Polizeieinsätze auf die Veranstalter abzuwälzen, ist
abzulehnen. Die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit ist auch
im Rahmen von Fußballspielen und selbst bei knappen öffentlichen
Kassen Aufgabe des Staates. Unabhängig von zahlreichen rechtlichen
Fragen, die sich im Zusammenhang mit dem Vorschlag Bremens stellen,
kann man die Veranstalter kaum als die Verursacher der Gewalt
ansehen.

Im übrigen wird man die Gewalt bei Fußballspielen sicherlich nicht
mit dem kurzsichtigen Stopfen möglicher Haushaltslöcher eindämmen
können. Die mit der Innenministerkonferenz und allen Beteiligten
vereinbarten Maßnahmen zur Eindämmung von Gewalt müssen vielmehr
weiterhin konsequent umgesetzt werden. Der Vorstoß Bremens ignoriert
dagegen völlig die gesamtgesellschaftliche Dimension des Fußballs,
die zuletzt bei der Weltmeisterschaft eindrucksvoll unter Beweis
gestellt wurde.“

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