Heute debattiert der Deutsche Bundestag über den
Antrag der SPD „Kultur für alle – Für einen gleichberechtigten Zugang
von Menschen mit Behinderung zu Kultur, Information und
Kommunikation“. Dazu erklären der kultur- und medienpolitische
Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Wolfgang Börnsen (Bönstrup)
und die zuständige Berichterstatterin Maria Michalk:
„Der Bund achtet im Rahmen seiner Möglichkeiten auf die
Barrierefreiheit von Kultur. Seit dem Amtsantritt von Staatsminister
Neumann wird nachweislich verstärkt auf die Barrierefreiheit von
Kulturinstitutionen geachtet. Vor allem bei den jüngst
abgeschlossenen Bauvorhaben wie dem Haus 1/Normannenstraße oder dem
Erweiterungsbau der Deutschen Nationalbibliothek in Leipzig wurde
dies umgesetzt. Die großen Bundeskultureinrichtungen wie die Stiftung
Preußischer Kulturbesitz oder die Akademie der Künste setzen
barrierefreie Maßnahmenkataloge um.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion erkennt Menschen mit Behinderungen
ein selbstverständliches Recht auf Zugang zu Kunst und Kultur zu. Das
ergibt sich für uns aus Artikel 30 der
UN-Behindertenrechtskonvention. Kulturpolitik muss darauf achten,
dass möglichst viele Menschen an Kunst und Kultur teilhaben können.
Das Deutsche Historische Museum und das Deutsch-Russische Museum
Berlin-Karlshorst wurden für den uneingeschränkten Zugang zum Museum
mit dem Signet „Berlin barrierefrei“ ausgezeichnet. Das DHM bietet
zudem Führungen in internationaler Gebärdensprache sowie Führungen
für Sehbehinderte und Blinde an. Das Haus der Geschichte ist
weitgehend barrierefrei und evaluiert dies kontinuierlich durch
Besucherbefragungen. Darüber hinaus können für den Besuch des Museums
Hilfen wie Rollstühle, Gehhilfe und Handschuhe zum ertasten von
Objekten ausgeliehen werden. Das Jüdische Museum Berlin ermöglicht
den barrierefreien Zugang in nahezu alle Ausstellungsbereiche.
Bei der Entwicklung des Portals der Deutschen Digitalen Bibliothek
(DDB) wurde die Barrierefreiheit mit evaluiert und diese bestätigt.
Von der Förderinitiative –Ein Netz für Kinder– werden ausschließlich
Angebote gefördert, die sich zu einer möglichst barrierearmen
Gestaltung der Internetangebote für Kinder verpflichten.
Bei der Filmproduktion gibt es in der Tat Defizite: Zu wenige
Kinofilme sind für Hör- und Sehgeschädigte zugänglich. Diesen
Missstand haben die Koalitionsfraktionen erkannt und dazu bereits
2011 den Antrag –Barrierefreies Filmangebot umfassend ausweiten–
(Bundestagsdrucksache 17/7709) eingebracht. Die Hör- und
Sehbehindertenverbände haben unsere Initiative begrüßt.
Bei allen gut gemeinten Bemühungen sollte man jetzt gemeinsam
versuchen, die möglichen Defizite mit den Betroffenen aufzugreifen,
um eine Verbesserung zu erzielen. Die Freiheit der Kunst bleibt für
uns das höchste Gut. Wenn staatliche Kulturförderung an zu viele
Bedingungen geknüpft wird, bleibt den Kultureinrichtungen zu wenig
Spielraum für Kreativität und künstlerische Höchstleistungen.
Inklusion ist ein lebendiger Prozess. Deshalb steht im Mittelpunkt
unseres Handelns, nicht die Defizite eines Menschen hervorzuheben,
sondern seine Kompetenzen und Fähigkeiten. Wir halten an dem
Grundsatz fest: Kultur für alle mit allen.“
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