Fast zwei Jahre wurde gestritten: Jetzt kommt
das neue Hochschulgesetz. Die Universitäten sehen in dem von
Wissenschaftsministerin Svenja Schulze großspurig als
Hochschulzukunftsgesetz titulierten Werk nichts als Schatten. Dabei
müsste Wissenschaftlern klar sein, dass Schatten ohne Licht ein Ding
der Unmöglichkeit ist. Oberste Maxime des neuen Gesetzes ist die
öffentliche Kontrolle der Finanzen der Hochschulen. Soweit dies die
Grundfinanzierung von derzeit rund sechs Milliarden Euro betrifft,
ein verständliches Verlangen. Schließlich geht es um Steuermittel,
über deren Einsatz in der Demokratie niemand anders zu entscheiden
hat als die Volksvertretung. Weit über das Ziel geschossen wäre aber,
wenn diese parlamentarische Kontrolle auch auf den Einsatz von
Drittmitteln Anwendung gefunden hätte. Hier muss sich der Staat auf
eine Kontrolle der ethischen Maßstäbe der von Dritten finanzierten
Forschung beschränken. So betrachtet, ist die Rücknahme der Pflicht
zur Vorabveröffentlichung von Details von Drittmittelprojekten ein
Gewinn für den Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort NRW. Aus Sicht
der Universitäten war dieses Zugeständnis der rot-grünen Koalition
ein Ablenkungsmanöver. Etwa vom stikum eingefügten Paragrafen 67a,
der den Fachhochschulen „kooperative Promotionen“ zugesteht. Ein
Novum, das die Unis um ein weiteres Alleinstellungsmerkmal ärmer
macht. Kein Gesetz verlässt eben das Parlament so, wie es
hereingekommen ist. Nur diesmal ist es schlimmer gekommen. Nun
beginnt die Umsetzung der Vorgaben. Dabei muss sich erweisen, ob der
vielbeschworene Verlust an Hochschulautonomie auch einen
Effizienzverlust nach sich ziehen wird. Mehr Mitbestimmung, etwa
durch einen deutlich gestärkten Senat, mag mancher als
Effizienzverlust betrachten, sie ist aber in Wahrheit ein Gewinn an
Demokratie. Interessenausgleich zwischen Gruppen und Disziplinen ist
zentral für das akademische Leben in einer Demokratie.
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