Juristisch steht die Abschiebung als logische
Konsequenz am Ende eines abgelehnten Asylverfahrens. Weil sich aber
hinter jeder Akte ein menschliches Schicksal verbirgt, kann das
beklagte Vollzugsdefizit bei der „Aufenthaltsbeendigung“, wie es im
Beamtendeutsch heißt, nicht überraschen. Wenn Kirchen Asyl bieten und
aufgebrachte Bürger ein Bleiberecht für junge Flüchtlingsfamilien
einfordern, scheut sich die Politik vor Zwangsmaßnahmen.
Grundsätzlich sind die Bundesländer verantwortlich für Abschiebungen.
Nicht nur die rot-grüne Koalition in NRW hat aus Angst vor einem
Proteststurm auf Rückführungen im Winter verzichtet. Die Duldung
nicht anerkannter Asylbewerber aus dem Kosovo birgt aber das Risiko,
dass sich der Exodus vom Balkan noch verstärkt. Deshalb führt an
schnellen Verfahren mit anschließenden Abschiebungen als Ultima Ratio
kein Weg vorbei. Auch wenn dies mit Blick auf die oft traurigen
Einzelfälle nicht leicht fällt. Das Asylrecht kann nur bei Verfolgung
gelten: 90 Prozent der Bürgerkriegsflüchtlinge in Syrien und Irak
werden anerkannt. Die sozialen Probleme im Kosovo muss Europa mit
politischen Mitteln lösen.
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