Westfalenpost: Den Bogen nichtüberspannen / Kommentar von Wilfried Goebels zum Aufenthaltsrecht für Illegale

Ein dauerhaftes Bleiberecht für Flüchtlinge, die per
Gesetz eigentlich zur Ausreise verpflichtet sind, aber aus
humanitären Gründen seit vielen Jahren nicht abgeschoben wurden, ist
sinnvoll. Es ergibt keinen Sinn, dass junge Menschen jahrelang zur
Passivität gezwungen werden. Diesen Zustand will der Bund beenden und
den Betroffenen ein dauerhaftes Bleiberecht mit Arbeitserlaubnis nach
drei Monaten einräumen.

Wenn NRW-Integrationsminister Schneider aber den etwa 500 000
illegal in Deutschland lebenden Ausländern die Legalisierung ihres
Aufenthalts ermöglichen will, überfordert er die
Integrationsfähigkeit der Bürger. Flüchtlinge genießen Asylrecht –
wer im Verfahren keinen Asylgrund nachweisen kann, muss daher
möglichst schnell abgeschoben werden. Bisher verhindern lange
Asylverfahren eine frühe Klärung der Ansprüche.

Schneider verknüpft unzulässig das Asylrecht mit der
Integrationspolitik und dem Fachkräftemangel. Die Ebenen müssen klar
getrennt werden. Die Aufnahme von Bürgerkriegsflüchtlingen hat nichts
mit dem Bedarf der Wirtschaft nach Arbeitskräften zu tun. Das müsste
ein Einwanderungsgesetz regeln, etwa über ein Punktesystem. Wer allen
illegalen Zuwanderern aber „Papiere“ für ein Bleiberecht geben will,
überspannt den Bogen – auch zu Lasten bedrohter Asylbewerber.

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