Trotz einer körperlichen Behinderung arbeiten
zu gehen, eine Familie zu versorgen und auch sonst am
gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können, das geht oft nur, wenn
der Behinderte auch ein Auto fahren kann. Mit raffinierten
technischen Hilfsmitteln ist dies heute selbst einem spastisch
Gelähmten möglich. Unabdingbare Voraussetzung: eine schnelle Reaktion
und gute Konzentrationsfähigkeit. Das muss durch ärztliche Gutachten
belegt sein. Arbeitnehmer können das Auto zudem mit den nötigen
Umbauten finanziell gefördert bekommen, berichtet die „Apotheken
Umschau“. Kraftfahrzeughilfe heißt die Unterstützung, die der Staat
Menschen mit Handicap gewährt. Träger sind je nach Fall Renten- oder
Unfallversicherung oder die Agentur für Arbeit. Auskünfte über den
Weg dorthin gibt zum Beispiel der Bund behinderter Auto-Besitzer
(BbAB): Tel. 0 68 26/57 82.
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