Die EuGH-Entscheidung fördert nun zwar sicher
nicht die Freizügigkeit innerhalb der EU. Sie ist aber auch kein
Rückfall in alte Nationalstaaterei. Nach wie vor hat jeder EU-Bürger
das Recht, in Deutschland Arbeit zu suchen. Er muss nur seinen
Lebensunterhalt selbst finanzieren – aus Ersparnissen, über Verwandte
oder durch einen Kredit. Die Arbeitssuche wird so zur Investition.
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