Guter Tag für die „Saubere Luft“: Landesregierung Nordrhein-Westfalen wird das Urteil zu Diesel-Fahrverboten umzusetzen – Deutsche Umwelthilfe zieht Antrag auf Zwangsvollstreckung zurück

Nach Stellung des Antrags auf Zwangsvollstreckung
erklärt das NRW-Umweltministerium, sich rechtskonform zum Leipziger
Grundsatzurteil zu verhalten – Auf Antrag der DUH erklärte heute
zudem die Regierungspräsidentin der Bezirksregierung Düsseldorf, dass
es entgegen der Aussage von Ministerpräsident Armin Laschet vom
Freitag, 9.3.2018, weder eine schriftliche noch eine mündliche
Information zu seiner „Rechtsauffassung“ zu Diesel-Fahrverboten an
die Bezirksregierung gab

„Warum bedurfte es der Stellung eines Antrags auf
Zwangsvollstreckung, um eine rechtswidrige Ankündigung des
NRW-Ministerpräsidenten Armin Laschet von vergangenem Freitag zu
korrigieren? Mit Genugtuung nehmen wir heute, 24 Stunden nach
Stellung des nunmehr zurückgenommenen Antrags auf Zwangsvollstreckung
zur Kenntnis, dass sich die Landesregierung rechtskonform verhalten
wird und nunmehr auch offenbar Diesel-Fahrverbote nicht mehr
ausschliesst“, so Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen
Umwelthilfe (DUH).

Nach Stellung des Zwangsvollstreckungsantrags am gestrigen Abend,
14.3.2018, hat die Regierungspräsidentin der Bezirksregierung
Düsseldorf den Rechtsanwalt der DUH, Remo Klinger, darüber
informiert, dass bei der Bezirksregierung weder ein Schreiben des
Ministerpräsidenten noch ein Schreiben des Umweltministeriums
vorliegt, in dem auf das Dieselfahrverbotsurteil hingewiesen wird.
Auf Nachfrage des DUH-Rechtsanwalts wurde zudem bestätigt, dass man
auch nicht mündlich zu diesem Vorgang Informationen aus der
Landesregierung erhalten hat.

Nach unwidersprochen gebliebenen Äußerungen des
Ministerpräsidenten vom vergangenen Freitag, Diesel-Fahrverbote seien
„unverhältnismäßig und rechtswidrig“ und der Mitteilung, diese
Haltung habe er auch den für die Luftreinhaltepläne zuständigen
Bezirksregierungen als „weisungsgebundene Behörden“ mitgeteilt,
teilte heute hingegen die Regierungspräsidentin in Düsseldorf der DUH
mit, dass es eine solche Information tatsächlich nicht gibt.

Darüber hinaus hat das Umweltministerium erklärt, dass das Urteil
des Bundesverwaltungsgerichts vollumfänglich umgesetzt werden wird.
Die DUH erwartet daher, dass auch die durch das
Bundesverwaltungsgericht als zulässig und verhältnismäßig angesehenen
Diesel-Fahrverbote umgesetzt werden, wenn keine anderen Maßnahmen zur
Verfügung stehen, mit denen der Grenzwert für Stickstoffdioxid
schnellstmöglich eingehalten werden kann. Dies ist die Vorgabe des
Bundesverwaltungsgerichts.

„In Anbetracht dieser Klarstellungen des Regierungspräsidiums und
des Umweltministeriums haben wir den Zwangsvollstreckungsantrag
zurückgenommen. Wir haben erreicht was wir wollten:
Regierungspräsidium und Umweltministerium werden das Urteil
vollumfänglich umsetzen. Maßnahmen, die das Bundesverwaltungsgericht
als rechtmäßig und verhältnismäßig angesehen hat, können nicht ohne
weiteres ausgeschlossen werden“, so Rechtsanwalt Remo Klinger.

Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de

Prof. Dr. Remo Klinger, Rechtsanwalt Kanzlei Geulen und Klinger
Berlin
0171 2435458, klinger@geulen.com

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