Wissenschaftliches Gutachten gewährt Spielräume

Das Gutachten zur Ermittlung der Erforderlichkeit
und des Ausmaßes von Änderungen in der Arzneimittelpreisverordnung
eröffnet der Politik einen dritten Weg: Spanne zwischen empfohlenem
Honorar und aktuellem Fixhonorar könnte wettbewerblicher Spielraum
werden.

Das Bundeswirtschaftsministerium hat im Dezember 2017 erstmals ein
wissenschaftliches Gutachten zur Apothekenhonorar vorgelegt. Der
BVDVA fordert die Bundesregierung auf, sich dieser umfassenden und
kostspieligen Analyse anzunehmen und die enthaltenen Empfehlungen zu
analysieren.

„Wir schlagen vor, das Kernergebnis des Gutachtens, also ein Fixum
von 5,84 EUR mit unserem bisherigen Vorschlag, den Nacht- und
Notdienstfonds zu einem Strukturfonds auszubauen, zu kombinieren“,
sagt Christian Buse, BVDVA-Vorsitzender.

Spanne von 5,84 EUR (empfohlen) bis 8,35 EUR (aktuell) kann für
wettbewerbliche Elemente genutzt werden

Die vom BVDVA vorgeschlagene Aufstockung des Nacht- und
Notdienstfonds um 16 Cent aus der Apotheken-Marge könnte aus dem
genannten Delta von 2,51 EUR generiert werden. Dann blieben insgesamt
2,35 EUR Spielraum für die Gewährung von Nachlässen – für alle
Apotheken.

„Es ist für den Steuer- und Beitragszahler nur schwer
nachvollziehbar, dass man die Erkenntnisse des wissenschaftlich
erarbeiteten Gutachtens nicht für die Weiterentwicklung der
Apothekenhonorare nutzt und den seit dem EuGH Urteil aus 2016
schwelenden Konflikt damit löst. Mit einer Kombination aus dem von
uns unterbreiteten Vorschlag zur Ausweitung des Nacht- und
Notdienstfonds kämen drei Dinge optimal zusammen: Erstens kann die
vorhandene Struktur des Fonds genutzt werden. Zweitens wäre die
Generierung der zusätzlichen 16 Cent noch einfacher und drittens
würde es die Einführung einer Höchstpreisverordnung erlauben – mit
klaren Leitplanken“, gibt sich Buse überzeugt.

Wettbewerb wird so oder so kommen, ist man beim BVDVA überzeugt.
Besser man gestaltet ihn selbst als dass er gerichtlich und dann ein
für alle Mal für alle Marktteilnehmer verordnet wird.

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