Zwar ist eine Parteispende nicht zwangsläufig
eine Bestechung, selbst wenn der Spender diesen Zweck ausdrücklich
verfolgte. Aber für Abgeordnete ist der Grat schmal zwischen der
Vertretung von Wahlkreisinteressen und politischer Gefälligkeit. Die
Herren Burgbacher und Kauder müssen sich erklären, ebenso das
Kanzleramt – schließlich sind Gesprächstermine dort so rar wie
begehrt. Wegducken mag eine militärische Grundübung sein, eine
politisch angemessene Reaktion ist es nicht. http://mehr.bz/khs116g
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