»Die Geltendmachung allfälliger Rechte wäre vor
nationalen Gerichten zu verfolgen«, erklärt die Europäische
Kommission zum Streit um die Rückabwicklung des Verkaufs des
Kreuzberger Dragonerareals in Berlin. Bereits am 30. Mai 2018 hatte
die Kommission dies in einem Schreiben an die Anwälte des Investoren
Arne Piepgras festgestellt. Das berichtet die in Berlin erscheinende
Tageszeitung »neues deutschland« (Donnerstagsausgabe). Der Brief
liegt »nd« in Auszügen vor. Bekanntlich soll das innerstädtische
Filetgrundstück stattdessen an das Land Berlin gehen. Der von der
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben eingefädelte Verkauf soll
rückgängig gemacht werden. Im Hauptstadtfinanzierungsvertrag von 2017
wurde der Tausch gegen sieben sogenannte Kulturgrundstücke, die
bisher im Eigentum des Landes Berlin waren, vereinbart.
Offenbar hatte die Kanzlei »Barba & Partner« bemängelt, dass diese
Liegenschaften einen geringeren Immobilienwert hätten als das
Dragonerareal, das für rund 38 Millionen Euro den Besitzer hätte
wechseln sollen. »Auch können die Dienststellen der Kommission
derzeit nicht ermitteln, worauf Sie die Annahme stützen, dass die vom
Bund im Tausch erhaltenen Grundstücke einen geringeren Wert aufweisen
als das Dragonerareal«, heißt es kühl im Schreiben. Doch die Kanzlei
scheiterte bereits am Beschwerdeformular. »Beteiligte müssen das
Beschwerdeformular ordnungsgemäß ausfüllen«, werden die
Beschwerdeführer belehrt. »Ob der Rücktritt vom Kaufvertrag
rechtmäßig war oder nicht, ist nach nationalem Recht unter
Berücksichtigung der Bestimmung des Kaufvertrags zu beurteilen«, so
die Kommission.
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