Ingrid Matthäus-Maier fordert die Abschaffung des
kirchlichen Arbeitsrechtes. Im Interview mit der in Berlin
erscheinenden Tageszeitung „neues deutschland“ (Donnerstagausgabe)
sagte die Sprecherin der Kampagne »Gegen religiöse Diskriminierung am
Arbeitsplatz«: Ich frage mich, wie lange wollen die Kirchen noch
gegen die Wand laufen, ehe sie das menschenrechtswidrige –Kirchliche
Arbeitsrecht– aufgeben? Das Kirchliche Arbeitsrecht diskriminiert
über 1,3 Millionen Menschen in den Kirchen, Caritas und Diakonie. Ob
Kirchenaustritt oder Nichteinstellung konfessionsfreier Menschen, bei
der katholischen Kirche auch noch Homosexualität: Keinen Millimeter
gibt die Kirche freiwillig auf.“ Auch nach dem aktuellen Urteil
behalte sich die Kirche eine Verfassungsbeschwerde vor.
Die Kündigung eines Chefarztes durch ein katholisches Krankenhaus
wegen seiner Scheidung und Wiederheirat ist unwirksam, hatte am
Mittwoch das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt entschieden. Der
katholische Arzt sei gegenüber seinen nicht katholischen Kollegen
unzulässig benachteiligt worden. (Az. 2 AZR 746/14)
Die ehemalige SPD-Bundestagsabgeordnete und frühere Sprecherin der
KfW-Bank Matthäus-Maier fordert die vollständige Abschaffung des
kirchlichen Arbeitsrechtes: „Es muss abgeschafft und Diakonie und
Caritas endlich behandelt werden wie jeder andere Wohlfahrtsverband
auch. Es ist ein Trauerspiel, dass sich die Politik dieses Unrecht
über Jahrzehnte anschaut, ohne aktiv dagegen vorzugehen.“ Und das,
obwohl die Kirchen enorme Mitgliederverluste hätten und die
Konfessionsfreien schon jetzt über 37 Prozent der Bevölkerung
ausmachten. „Es ist den Angestellten der Kirchen jedenfalls nicht
zumutbar, sich einzeln durch die Instanzen zu klagen, um zu ihrem
Recht zu kommen“, so Matthäus-Maier.
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