Dazu sagt DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch:
„Dies ist der Beginn einer neuen Ära der Klimaverantwortung auf globaler Ebene. Damit können Staaten und Unternehmen für völkerrechtswidrige Klimapolitik zur Rechenschaft gezogen werden. Das 1,5-Grad-Limit ist nicht länger ein politisches Wunschziel, sondern ein verbindlicher Maßstab. Staaten, die dagegen verstoßen, müssen sich auf Klagen und Schadensersatzforderungen einstellen. Das Gutachten wird auch nationalen Gerichten als Orientierung dienen, um künftige Generationen und die am stärksten von der Klimakrise betroffenen Menschen weltweit zu schützen. In unserer Verfassungsbeschwerde gegen das entkernte Klimaschutzgesetz werden wir die Bundesregierung auch an ihrer völkerrechtlichen Klimaschutzverantwortung messen.“
Hintergrund:
Das Gutachten ist nicht rechtlich bindend, jedoch messen viele nationale Gerichte den Entscheidungen des IGH erhebliches Gewicht bei.
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3949170, resch@duh.de
DUH-Newsroom:
030 2400867-20, presse@duh.de
www.duh.de
Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell