Drei gewählte Parteien im Landtag reden miteinander
– alles ganz normal? Von wegen! Eigentlich ging es beim
rot-rot-grünen Fraktionsgipfel nur am Rande um die Frage, ob der
Verfassungsschutz die Linkspartei beobachten darf oder nicht. Wobei
„beobachten“ kaum mehr heißt als: Wahlprogramme lesen und Flugblätter
auswerten. Für die Linken, die sich in fast jeder Parlamentsdebatte
als Verfassungsfeinde titulieren lassen müssen, hat das Thema
gleichwohl hohen Symbolwert. Und SPD und Grünen würde es ein Stück
ihrer nicht zu übersehenden Verklemmtheit im Umgang mit den Linken
nehmen, wenn der Verfassungsschutz sie nicht mehr im Visier hätte. Ob
die Behörde die Linkspartei überwachen darf oder nicht, liegt ohnehin
nicht im Ermessen des Landtags. Denn was dem Verfassungsschutz per
Gesetz vorgeschrieben ist, könnte nicht einfach nach politischer
Willkür ausgehebelt werden. Das wissen auch SPD und Grüne. Dass sie
sich dennoch mit der Linken zusammensetzen, folgt schlicht dem
Kalkül, sie als Gesprächspartner bei Laune zu halten. Denn der
Prozess der Annäherung ist schleichend – und bei der ständigen Suche
nach Mehrheiten wird die Minderheitsregierung sie noch brauchen.
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