Da werden viele Menschen aufatmen! Der fünfte
Strafsenat des Bundesgerichtshofes hat mit seinem Grundsatzbeschluss
all jene Landgerichte in Deutschland bestätigt, die trotz des Urteils
des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte die Altfälle unter
den Sicherungsverwahrten nicht gleich freigelassen haben. Denn die
Angst vor entlassenen Sicherungsverwahrten ist groß. Vor jenen
Sexual- und Gewaltstraftätern, denen Gutachter nicht bescheinigen
mochten, dass von ihnen nach vielen Jahren in Haft und nach
mindestens zehn weiteren als Sicherungsverwahrte keine Gefahr mehr
ausgeht. Aachen ist so ein Beispiel. Seit der Europäische Gerichtshof
die deutsche Praxis als Verstoß gegen die Menschenrechte verurteilt
hatte, stellten zehn Verwahrte Anträge, nun auch entlassen zu werden.
Das Landgericht Aachen entschied wegen ihrer Gefährlichkeit dagegen
und fühlt sich nun bestätigt. Doch noch ist die Entscheidung des
Bundesgerichtshofes keine endgültige, noch müssen weitere Strafsenate
zustimmen. Und es muss erlaubt sein, die Reaktionen der Bevölkerung,
ja, die Hysterie, die mancherorts ausbrach, kritisch zu hinterfragen.
Verständlich mag sie gewesen sein, angemessen wohl kaum.
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