Fischbach: Religionsfreiheit für aramäische Minderheit in der Türkei schützen

Am 27. Januar 2011 hat der Oberste Gerichtshof in
Ankara im Enteignungsverfahren gegen das im Jahr 397 gegründete
syrisch-orthodoxe Kloster Mor Gabriel im Tur Abdin in der Türkei
zugunsten der Staatskasse in Midyat entschieden. Dazu erklärt die
stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ingrid
Fischbach:

„Das weitreichende Urteil hat zur Folge, dass dem Kloster Mor
Gabriel große Teile seines Grund und Bodens enteignet und nun dem
türkischen Staat zugesprochen werden. Dies stellt einen schweren
Rückschlag für die aramäische Gemeinschaft dar. Denn es geht nicht
nur um die Eigentumsrechte des Klosters – eines der ältesten
christlichen Klöster der Welt -, sondern letztlich um seine Existenz
als solches und die Zukunft der Aramäer in der Türkei.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird den Aramäern weiterhin
Unterstützung zusagen. Die Aramäer sind in der Türkei als Minderheit
nicht anerkannt und können daher ihre Rechte wie das Recht auf
Religionsfreiheit nicht entsprechend ausüben. Die Türkei muss ihre
völkerrechtlichen Verpflichtungen gegenüber nichtmuslimischen
Minderheiten, insbesondere der aramäischen Gemeinschaft, einhalten.
Wir treten dafür ein, dass auch Minderheiten ihre Religion ausüben
können und die Religionsfreiheit weltweit geschützt wird.“

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