Tillmann/Güntzler: Reform der Grundsteuer aufkommensneutral gestalten

Neuberechnung der Bewertungsgrundlagen zügig
angehen

Am heutigen Dienstag hat das Bundesverfassungsgericht das Urteil
zur „Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer“ verkündet.
Dazu erklären die finanzpolitische Sprecherin der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion Antje Tillmann sowie der zuständige
Berichterstatter Fritz Güntzler:

„Wir werden das Urteil zügig auswerten. Unser Ziel ist eine
aufkommensneutrale Reform, die Mehrbelastungen möglichst vermeidet
und den Kommunen Rechtssicherheit über ihre Grundsteuereinnahmen
gibt. Wohnen – ob im Eigentum oder Miete – muss bezahlbar bleiben.
Das Bundesverfassungsgericht fordert eine Neuregelung bis zum 31.
Dezember 2019. Nur dann gewährt es für die geltende Rechtslage eine
Übergangsfrist bis längstens Ende 2024. Das ist die Ausgangslage für
den Gesetzgeber: Gefordert ist eine schnell umsetzbare Lösung mit
geringem Verwaltungsaufwand, die die wichtige Einnahmequelle der
Kommunen auf Dauer sicherstellt. Wir brauchen ein Verfahren, das eine
schnelle und einfache Berechnung der Bemessungsgrundlage für die
Grundsteuer dauerhaft ermöglicht.

Wir werden uns die Entscheidung vor allem im Hinblick darauf genau
anschauen, welche Pauschalierungen für die Bemessungsgrundlage
möglich sind. Das Gericht lässt nach einer ersten Lektüre der
Entscheidungsgründe wohl auch ein System zu, welches auf eine
realitätsgerechte Relation der Grundstückseinheiten untereinander
abstellt. Damit wäre ein einfaches, transparentes und schnell
umsetzbares Verfahren – wie z. B ein Flächenmodell – möglich.

Das Urteil lässt keine Rückschlüsse auf die zukünftige
individuelle Grundsteuerbelastung für jeden einzelnen Bürger zu. Alle
Annahmen über Belastungssteigerungen sind reine Spekulation.
Entscheidend wird letztlich nicht die Ausgestaltung der
Bemessungsgrundlage sein, sondern die Höhe der Hebesätze. Diese legt
jede Kommune in eigener Verantwortung fest.“

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