Mirco hat „Pech gehabt“. So unpassend lapidar
dieser Satz des Ermittlers auch klingt, er ist wahr. Ein bisher
unauffälliger Familienvater hat den Jungen getötet und uns erneut vor
Augen geführt, dass es 100-prozentige Sicherheit nicht geben kann.
Auch überwachungstechnisches Hochrüsten schützt nicht vor tickenden
Zeitbomben wie Olaf H. Manche Verbrechen kann man nicht verhindern,
nicht durch polizeiliche oder GPS-Dauerüberwachung von
Strafentlassenen, nicht durch Vorratsdatenspeicherung, auch nicht
durch Internet-Pranger für Sexualstraftäter wie etwa „Megan–s Law“ im
US-Staat Kalifornien. Offenbar sind sich die Deutschen des
„Restrisikos“ bewusst und der reflexhafte Ruf nach härteren Strafen
bleibt mittlerweile aus. Das ist beruhigend, denn kollektive Empörung
lässt keinen Raum für das sorgfältige Abwägen von
Sicherheitsbedürfnis auf der einen und Persönlichkeitsrechten auf der
anderen Seite. Umso wichtiger, dass die Gerichte darüber wachen.
Bevor die Vorratsdatenspeicherung im März 2010 gekippt wurde, hatte
die Polizeigewerkschaft gewarnt, dass die Beamten ohne diese Daten
„blind und taub“ würden. Die Aufklärung des kniffligen Falls Mirco
zeigt, dass die deutsche Polizei nicht auf überzogene Prophylaxe
angewiesen ist. Sie löste den Mordfall zwar auch mit technischen
Möglichkeiten – aber vor allem mit Beharrlichkeit und Grips.
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