Trierischer Volksfreund: Neuer Anlauf für einheitlichen Nichtraucherschutz – Leitartikel Trierischer Volksfreund, 03.02.2011

Mit geradezu missionarischem Eifer hatten sich die
politischen Nikotingegner vor drei Jahren für einen bundesweit
einheitlichen Nichtraucherschutz ins Zeug gelegt. Dank eines
salomonischen Richterspruchs aus Karlsruhe kam es anders. Seit 2008
verfügen alle 16 Bundesländer über mehr oder minder strenge Gesetze
wider den Qualm, die den verfassungsrechtlichen Grundsätzen aber
allesamt genügen. Nur den politischen Missionaren reichte das nicht.
Und so war es lediglich eine Frage der Zeit, bis der Gedanke eines
flächendeckenden Rauchverbots ohne Ausnahmen seine Wiederauferstehung
feiert. In der Praxis dürfte er jedoch abermals scheitern. Und das
ist auch kein Beinbruch.

Um nicht missverstanden zu werden: Ja, Rauchen ist gefährlich, ja,
auch das Passivrauchen führt zu einem erhöhten Krebsrisiko. Anders
als vor den landesgesetzlichen Regelungen braucht sich diesen
Gefahren aber heute niemand mehr auszusetzen. In Deutschland gilt
mittlerweile ein öffentliches Rauchverbot. Darunter fallen Ämter
genauso wie Kultur- und Freizeitstätten. Das ist richtig und
vernünftig. Lediglich in Eckkneipen oder abgetrennten Gasträumen
können Tabakfreunde noch ihr Laster pflegen. Warum ihnen diesen
letzten Ort nehmen? Nichtraucher halten sich ohnehin davon fern,
zumal solche Kneipen klar als Raucherlokale gekennzeichnet sein
müssen. Kurzum, die geltenden Regelungen, von Kritikern „föderaler
Flickenteppich“ geschimpft, haben sich gut bewährt.

Wer mehr will, müsste konsequenterweise ein totales Verkaufsverbot
von Tabakwaren fordern. Aber davor schreckt selbst der größte
politische Eiferer zurück. Schließlich bringt die Tabaksteuer dem
Staat viel Geld ein. Schöne Doppelmoral!

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Trierischer Volksfreund
Thomas Zeller
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