Krings: Kinderpornografische Seiten im Internet hilfsweise auch sperren

Der Geschäftsführende Vorstand der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat Anfang der Woche in Paris gemeinsam
mit der Fraktion der regierenden UMP getagt. Dabei wurden gemeinsame
Positionen zu verschiedenen Themen verabschiedet, unter anderem zur
Souveränität und Verantwortung des Bürgers in der digitalen
Gesellschaft. Dazu erklärt der stellvertretende Vorsitzende der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Günter Krings:

„Bei der Bekämpfung der Kinderpornografie im Internet haben wir
bei unseren Gesprächen mit unseren Kollegen von der Groupe UMP große
Übereinstimmung festgestellt. Wir lehnen zwar eine generelle
Verpflichtung zur inhaltlichen Kontrolle durch die Provider ab. Falls
dem Provider aber zur Kenntnis gelangt, dass solche Inhalte zum Abruf
bereitgehalten werden, müssen sie für deren Löschung sorgen. Völlig
überein stimmen wir mit unseren Kollegen der UMP auch darin, dass
dort, wo das Löschen von kinderpornographischen Seiten im Internet
keinen Erfolg hat, hilfsweise auch das Sperren von Internetseiten
möglich sein muss. Auch der Innenausschuss des Europaparlaments hat
Anfang der Woche bekräftigt, dass dies gemacht werden muss, wenn an
der „Quelle“ nicht gelöscht werden kann.

Daraus folgt, dass nunmehr auch bei uns nicht länger auf das
Sperren verzichtet werden darf. Ein Jahr lang wurde das entsprechende
Zugangserschwerungsgesetz nicht angewandt, es wurde nur gelöscht und
nicht gesperrt. Die Erfahrungen belegen, dass nicht alle
Darstellungen von Kindesmissbrauch gelöscht werden konnten, sondern
eine große Anzahl dieser Seiten verfügbar bleibt. Hier dürfen wir
nicht länger zuwarten und die Augen verschließen, sondern müssen dann
diese verbliebenen Seiten sperren.“

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