Der Finanzausschuss hat heute seine
Expertenanhörung zum Schwarzgeldbekämpfungsgesetz durchgeführt.
Hierzu erklären der finanzpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Klaus-Peter Flosbach, und der zuständige
Berichterstatter, Manfred Kolbe:
„Steuerhinterziehung darf sich nicht lohnen. Falsche
Rücksichtnahme ist da fehl am Platze. Wie auch der Bundesrat hält es
die Union deshalb für überzeugend, dass ein Steuerhinterzieher bei
Inanspruchnahme einer strafbefreienden Selbstanzeige künftig einen
Zuschlag von fünf Prozent auf die hinterzogenen Steuern zahlen muss.
Es ist ein Gebot der Steuergerechtigkeit, dass die Nachzahlung eines
Steuerhinterziehers nicht ebenso behandelt wird wie die Nachzahlung
eines ehrlichen Steuerzahlers. Die heutige Expertenanhörung hat
sowohl die Berechtigung als auch die verfassungsmäßige Zulässigkeit
eines solchen Zuschlages bestätigt. Wir werden jetzt rasch die
Ergebnisse der Expertenanhörung auswerten und das Gespräch mit
unserem Koalitionspartner suchen, um einen solchen Zuschlag auf den
Weg zu bringen.“
Hintergrund:
Die Verschärfung der strafbefreienden Selbstanzeige ist Gegenstand
des Schwarzgeldbekämpfungsgesetzes (BT-Drs. 17/4182). Im
Gesetzentwurf bereits vorgesehen sind der künftige Ausschluss der
Teilselbstanzeige (Straffreiheit nur noch bei umfassender
Selbstanzeige bezüglich aller hinterzogenen Steuern) und die künftige
Verkürzung des Zeitraums für die Möglichkeit der Inanspruchnahme der
strafbefreienden Selbstanzeige (Ausschluss der Selbstanzeige künftig
schon bei Bekanntgabe der Prüfungsanordnung und nicht erst bei
Erscheinen des Prüfers).
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