FT: Kommentar zum Glücksspielstaatsvertrag

Was die Bundesländer beim Berliner Politpoker
ausgewürfelt haben, wird vor dem Europäischen Gerichtshof mit
großer Wahrscheinlichkeit keine Gnade finden. Sieben Anbieter von
Sportwetten sollen eine Lizenz erhalten. Und der Achte? Der wird
gegen diese Deckelung in Brüssel klagen und sich auf den
Diskriminierungsschutz berufen können. Wieder einmal sind die
Ministerpräsidenten zu kurz gesprungen. Schon der
Glücksspielstaatsvertrag von 2008 war weltfremd, weil er die
Fakten, die das Internet-Zeitalter geschaffen hat, nicht
berücksichtigt: Er wurde schlicht und ergreifend von Millionen
Bundesbürgern ignoriert, die ihr Glück auf ausländischen
Wettplattformen suchen – mit einer Strafverfolgung müssen sie nicht
rechnen. Das wird sich auch jetzt nicht ändern: Die geplante
Konzessionsabgabe von 16,6 Prozent des Spieleinsatzes schmälert
die Ausschüttung über Gebühr. Deshalb wird auch künftig in
Wettbuden auf Malta oder Gibraltar gezockt, und die hiesigen
Finanzminister schauen in die Röhre. Noch ist Zeit für
Nachbesserung. So wie der Deal jetzt eingefädelt wurde, ist der
neue Glücksspielstaatsvertrag nicht zustimmungsfähig. Lizenzzahl
und Konzessionsabgabe wirken wie auf dem türkischen Basar
ausgehandelt. Wichtig wäre eine Abgabe mit Augenmaß, die den Fiskus
am milliardenschweren Wettgeschäft beteiligt und den
Wettbüros und ihrer Kundschaft gleichzeitig einen echten Anreiz
gibt, nach Deutschland zurückzukehren. Hier können sie dann legal
spielen und neue Kundschaft werben. Das hat seinen Preis – doch
der darf nicht zu hoch sein.

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