Der Umgang mit ungeborenem Leben ist eine
Gewissensfrage. Wann beginnt die Existenz eines Menschen? Wer darf
über die Daseinsberechtigung entscheiden? Welche Techniken werden
zugelassen, um schon vor der Geburt spätere Einschränkungen oder
Krankheiten zu erkennen? Die Politik macht sich das Beantworten
dieser Fragen nicht leicht.
Der Konflikt ist nicht neu. Ging es seinerzeit um legalen
Schwangerschaftsabbruch, müssen sich Politiker spätestens im Juni zur
Präimplantationsdiagnostik erklären – zur Untersuchung künstlich
befruchteter Eizellen wenige Tage vor dem Einpflanzen in die
Gebärmutter. Der juristische Rahmen in Sachen PID wird politisch
festgelegt.
Drei Entwürfe für ein PID-Gesetz liegen vor und wurden am
Donnerstag erstmals im Bundestag diskutiert. Die Diskussion wurde
sehr sachlich und ohne Fraktionszwang geführt. Meiner Meinung nach
ist die begrenzte Zulassung von Gentests unter strengen Auflagen der
richtige Weg.
Paare mit genetisch kritischem Hintergrund sollten die Chance
haben, die Risiken einer künstlich eingeleiteten Schwangerschaft so
genau wie möglich einzuschätzen – natürlich mit den entsprechenden
Auflagen und Angeboten. Dieser Vorschlag wird mehrheitlich vom
Ethikrat unterstützt, er berücksichtigt gleichermaßen die Sorgen der
potenziellen Eltern wie auch das Recht des ungeborenen Lebens. Ein
generelles Verbot ist nicht angemessen. Und die Argumente der
Befürworter können widerlegt werden. Mit dem Gestalten von
Designerbabys, mit Fantasien à la Frankenstein, mit dem Bedarf der
Wissenschaft an Eizellen hat das nichts zu tun. Zumal der Gesetzgeber
festgelegt hat, dass Abtreibungen bis zur 22. Schwangerschaftswoche
straffrei möglich sind, wenn das Embryo schwerbehindert ist.
Ein Paar muss – wenn es das denn möchte – frühestmöglich
entscheiden können, ob es ein Kind mit Handicap bekommen möchte. Wenn
es sich dagegen ausspricht, dann bereits vor der künstlichen
Einpflanzung der Eizelle und nicht erst während der Schwangerschaft.
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Oldenburgische Volkszeitung
Uwe Haring
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