Das Thema Sicherungsverwahrung macht immer wieder
Schlagzeilen. „Kommen die Schwerverbrecher frei?“ oder „Justizskandal
wird immer schlimmer“ titeln die Boulevard-Zeitungen. Häufig bilden
sich aus Protest Bürgerinitiativen, wenn bekannt wird, dass in der
Nachbarschaft ein Mann lebt, der aus der Sicherungsverwahrung
entlassen wurde. Am kommenden Mittwoch, 4. Mai 2011, überträgt Das
Erste das Grundsatzurteil des Bundesverfassungs-gerichts zur
Sicherungsverwahrung live zwischen 9.55 Uhr und 10.25 Uhr.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat vorgegeben,
dass eine ganze Reihe von Sicherungsverwahrten freikommen müsse. Aber
das stößt bei vielen Politikern in Deutschland auf Widerstand. Auch
die Gerichte sind sich uneins, ob sie den Urteilen aus Straßburg
folgen müssen. Am kommenden Mittwoch, 4. Mai 2011, entscheidet das
Bundesverfassungsgericht in einem Grundsatzurteil, ob und wann die
Straftäter freizulassen sind. Vier Männer, die sich in
Sicherungsverwahrung befinden, haben sich an das Gericht gewandt:
Zwei, weil bei ihnen nachträglich, aber erst kurz vor Ende der Haft,
Sicherungsverwahrung verhängt wurde. Die anderen beiden
Beschwerdeführer fechten an, dass sie nicht nur zehn Jahre, wie
ursprünglich vorgesehen, sondern unbefristet verwahrt werden.
Was der Richterspruch bedeutet, darüber informiert der
ARD-Rechtsexperte Frank Bräutigam im Gespräch mit Thomas Ullenbruch,
einem bekannten juristischen Kommentator, der sich als Richter und
ehemaliger Vollzugsleiter seit langem mit diesen Fragen beschäftigt.
„Bundesverfassungsgericht live: Sicherungsverwahrung – Das Urteil“
am 4.5.2011, 9.55-10.25 Uhr im Ersten, Moderation: Frank Bräutigam
Pressekontakt: Heike Rossel, Tel.: 06131/929-3272, E-Mail:
heike.rossel@swr.de.