Lausitzer Rundschau: In der Falle

Stasibelastete Mitarbeiter in der Brandenburger Justiz

An warnenden Stimmen hat es 2006 nicht gefehlt.
Als damals das Stasiunterlagen-Gesetz novelliert wurde, schloss sich
für Regelanfragen zur Überprüfung im öffentlichen Dienst die Tür.
Seitdem sind nur noch Anträge zu Behördenleitern möglich. Auf eine
Ausnahmeregelung, die bei Bekanntwerden neuer Fakten auch unterhalb
dieser Ebene eine Abfrage zulässt, wurde leichtfertig verzichtet. Und
das, obwohl bekannt war, dass bisher nur bei gering erschlossenem
Aktenbestand Anfang der 90er-Jahre „gesiebt“ worden war. Konnte oder
wollte sich damals niemand vorstellen, dass der eine und andere
Jurist, Strafvollzugsbedienstete oder Polizeibeamte gelogen hat? Hat
niemand geglaubt, dass neue Beweise auftauchen könnten? Genau das ist
nun geschehen und die Brandenburger Landesregierung sitzt in der
Falle. Denn es gab nicht nur eine großzügige Übernahme Belasteter, es
gab auch Lügner und Täuscher, die sich die neue Karriere erschlichen.
Sie sorgen nun dafür, dass die Polizei und auch die Justiz in
Brandenburg den Schwefelgeruch der Stasi nicht los werden. Einziger
Ausweg: Eine Änderung des Stasiunterlagen-Gesetzes, das gerade wieder
novelliert wird. In begründeten Einzelfällen muss künftig auch
unterhalb der Behördenchefs der Weg zu den Akten wieder offen sein.

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