Fischer/Lietz: Die Bundeswasserstraßen zukunftsfähig gestalten

Heute nehmen im Ausschuss für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung verschiedene Experten zur geplanten Reform der
Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) Stellung. Dazu
erklären der verkehrspolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion Dirk Fischer sowie der zuständige
Berichterstatter Matthias Lietz:

„Die mit der Neustrukturierung der Wasserstraßen einhergehende
Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) ist dringend
notwendig. Wir brauchen eine moderne WSV, die effizient arbeitet und
auf die aktuellen Gegebenheiten ausgerichtet ist. Langfristig macht
aus Sicht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion eine WSV-Reform jedoch nur
Sinn, wenn wir die Verwaltung entsprechend dem Bedarf umbauen. Es
gilt daher zunächst den Bedarf zu ermitteln.

Zudem muss die Konzeption für eine Netzstruktur, wie sie vom
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS)
entworfen worden ist, die Kriterien für die Priorisierung von
Investitionen klar herausstellen. Auf Basis aktueller Daten sind
weitere Kriterien für die Einordnung der Bundeswasserstraßen zu
berücksichtigen. Sowohl auf den Hauptverkehrsachsen der
Binnenwasserstraßen als auch auf den Zufahrten zu den deutschen
Seehäfen wird die Transportleistung in den nächsten Jahren deutlich
steigen. Wir wollen daher die verfügbaren Investitionsmittel sinnvoll
einsetzen. Dabei dürfen wir nicht aus dem Blick verlieren, wie die
Wasserstraßen im Gesamtverkehrsnetz mit Straße und Schiene verknüpft
sind. Die wirtschaftlichen Entwicklungschancen einer Region spielen
in diesem Zusammenhang auch eine wichtige Rolle.

Hintergrund:

Die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) verwaltet
die Bundeswasserstraßen, zu denen 23.000 km² auf See und 7.350 km in
Binnengewässern gehören. Bis Ende 2011 sollen die erforderlichen
Entscheidungsgrundlagen vorliegen, um eine Netzstruktur für die
Bundeswasserwege zu erstellen.

Derzeit arbeiten etwa 13.000 Mitarbeiter im Bereich der Wasser-
und Schifffahrtsverwaltung, die aus sieben Wasser- und
Schifffahrtsdirektionen und 39 Ämtern sowie sieben
Wasserstraßenneubauämtern besteht.

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