Der im Bundestag zur Abstimmung stehende
Atomausstieg ist nicht unumkehrbar. Zu diesem Ergebnis kommt, nach
einem Bericht der Leipziger Volkszeitung (Donnerstag-Ausgabe), eine
Expertise des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages, die die
Fraktion der Linkspartei in Auftrag gegeben hat. Die
Parlamentsjuristen verweisen darauf, dass jeder neu gewählte
Bundestag in Zukunft die Gesetze zur Energiewende wieder kippen
könne. Eine stärker bindende Regelung wäre nur möglich, indem die
„Abkehr von der friedlichen Nutzung der Atomenergie in das
Grundgesetz“ aufgenommen werden würde. Dafür wäre eine
Zweidrittelmehrheit von Bundestag und Bundesrat erforderlich.
Die Juristen des wissenschaftlichen Dienstes im Bundestag stellen
in ihrer Analyse der vorliegenden Gesetzentwürfe aller Parteien
allerdings auch klar, dass niemand nachträgliche
Einwirkungsmöglichkeiten auf die veränderten Laufzeiten der deutschen
Atomkraftwerke vorsehe.
Linkspartei-Chef Klaus Ernst warnte gegenüber der Zeitung davor,
dass der Atomausstieg nicht „wasserdicht“ sei. Er forderte die
Parteien auf, den Konsens zum Atomausstieg zu nutzen und „in der
Verfassung eine Barriere gegen den Ausstieg aus dem Ausstieg“ zu
errichten.
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