Lausitzer Rundschau: Notführerschein soll Blaulichtfahrten der freiwilligen Feuerwehren zulassen

Cottbus. Die freiwilligen Feuerwehren haben immer
weniger Fahrer für schwere Löschtechnik. Grund dafür ist die
Führerschein-Reform der EU von 1999. Jetzt will die Politik auch
Blaulichtfahrten mit Notführerschein zulassen, schreibt die in
Cottbus erscheinende „Lausitzer Rundschau“ (Donnerstag).

Dagegen protestiert der Chef der Brandenburger Verkehrswacht
Jürgen Maresch: „Es ist unverantwortlich, mit einer Schnellbesohlung
ehrenamtliche Feuerwehrleute auf den Einsatz mit Blaulicht und Sirene
hinzutrimmen.“ Dafür sei eine fundierte Ausbildung notwendig. Zurzeit
wurden aber lediglich vier Stunden Einweisung durch einen Kameraden
vor Ort genügen, um den sogenannten „Feuerwehrführerschein“ zu
erhalten, erläutert Maresch in der Zeitung. Dieser speziell für
Einsätze von Feuerwehren, Rettungskräften und Technischem Hilfswerk
durch den Bundesgesetzgeber geschaffene Ersatz-Führerschein versuche
Engpässe auszugleichen.

Das Dilemma ist vor zwölf Jahren mit der Umsetzung der
EU-Führerscheinreform absehbar gewesen. Denn die Umwandlung des bis
dahin üblichen Führerscheins der Klasse drei in die neue Klasse B war
mit erheblichen Einschränkungen verbunden. Ließ der 3er-Führerschein
zu, Lkw bis zu 7,5Tonnen lenken zu dürfen, so reduzierte sich
das zulässige Gesamtgewicht mit der B-Klasse auf maximal
3,5Tonnen. Der per Gesetz durchgesetzte
„Feuerwehrführerschein“, der EU-Recht außer Kraft setzt, soll nicht
nur den alten Zustand herstellen, sondern jetzt auch Blaulichtfahrten
zulassen.

Der Chef des Brandenburger Fahrlehrerverband Bernhard Katritzki
weist gegenüber der Zeitung darauf hin, „dass Einsatzfahrer unter
Blaulicht ein achtfach höheres Unfallrisiko haben“. Für eine
gründliche Ausbildung seien weit mehr als die vom Gesetzgeber
vorgegebenen vier Stunden notwendig.

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