Rheinische Post: Tötung war Pflicht

Ein Kommentar von Gerhard Voogt:

Die Polizei in Mönchengladbach hat bei einem Einsatz einen
Kampfhund durch eine geschlossene Fensterscheibe erschossen. Die
Beamten schalteten den Staffordshire-Terrier aus, um zwei Menschen
befreien zu können, die das Tier zuvor durch Bisse verletzt hatte.
War die Tötung überzogen? Nein – die Beamten hatten die Pflicht, den
Opfern schnellstmöglich zu helfen. Ein Kampfhund, der außer Kontrolle
gerät, kann so lebensgefährlich sein wie eine scharfe Waffe. Deshalb
hat NRW mit dem Landeshundegesetz präzise Anforderungen an die Halter
von Kampfhunden formuliert. Im aktuellen Fall besaß die Halterin die
Erlaubnis, das Tier zu halten. Jetzt muss geprüft werden, ob die
Lizenz zu Recht vergeben wurde. An der charakterlichen Eignung, einen
Kampfhund zu besitzen, darf kein Zweifel bestehen. Sollte die
Erlaubnis leichtfertig erteilt worden sein, muss dies Konsequenzen
haben. Die Zahl der registrierten gefährlichen Hunde ist in NRW in
den vergangenen Jahren stetig zurückgegangen. Die Politik feiert das
als Erfolg des restriktiven Vorgehens. Der Einsatz von
Mönchengladbach führt deutlich vor Augen, dass trotz aller Regeln
Eskalationen jederzeit möglich sind.

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