Die Skrupel, ob der Staat illegal beschaffte
Bankdaten kaufen und auswerten darf, sind ausgeräumt. Dass der Staat
von geschäftstüchtigen Informanten CDs aufkauft, auf denen sie
illegal kopierte Angaben über mutmaßliche Steuerhinterzieher
anbieten, ist zwar nicht besonders fein, doch nicht illegal. Selbst
die FDP wettert inzwischen nicht mehr, dass sich der Staat nicht zum
Hehler machen dürfe. In diesen brisanten Fällen von
Steuerhinterziehung verfahren die Finanzminister und -behörden nach
dem schlichten Motto: Der Zweck heiligt die Mittel. Man mag über den
CD-Klau denken, was man will, doch kriminelle Energie legen vor allem
jene an den Tag, die ihr Geld am Fiskus vorbei auf Konten von
diskreten Banken transferieren. Das wird nun zunehmend schwieriger.
Die Gefahr, dabei ertappt zu werden, steigt zum Glück. Die Crux ist
nur, dass Bundeskassenwart Schäuble mit der Schweiz eine Art
Ablasshandel für Steuersünder aushandelte, der dem hehren Ansinnen
ins Gesicht schlägt. Anders als die nun ertappten Sünder kommen
diejenigen mit Schweizer Konten mit einem Pauschalbetrag davon. Ihre
Namen werden nicht bekannt. Das ist grotesk.
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