Die Antwort auf die intime Frage, ob eine Frau
mitteilen muss, mit wem sie geschlafen hat, lautet Ja. Auch wenn der
Bundesgerichtshof es anders formuliert. Kuckuckskinder gab es schon
immer. Die juristische Diskussion um sie ist neu, die Behandlung von
getäuschten Vätern hat sich in den vergangenen Jahren stark
verändert. Vor mehr als hundert Jahren war der schöne Schein einer
Familie durch nichts zu erschüttern, später konnten Ehemänner die
Vaterschaft anfechten, dann hatten auch Kinder ein Recht darauf, den
Namen ihre Erzeugers zu erfahren. Heute ist es nicht mehr so leicht,
ein Kind „unterzuschieben“. Grund ist die Verbreitung von Gen-Tests.
Jedes fünfte bis zehnte Neugeborene in Deutschland soll ein
Kuckuckskind sein, besagen Schätzungen, das wären 25.000 bis 40.000
jedes Jahr. Eine offizielle Statistik gibt es nicht. Über peinliche
Ausrutscher und verhängnisvolle Affären führt nunmal niemand Buch.
Mütter sind peinlich berührt, die Verunsicherung unter Vätern ist
groß. Das BGH-Urteil spricht Vätern zwar mehr Rechte zu, verschafft
ihnen aber nur einen bedingten Sieg. Im konkreten Fall hat es dem
Scheinvater geholfen, nach der Trennung sein Geld zurückzufordern.
Innerhalb einer Partnerschaft aber entsteht schließlich nicht nur
finanzieller Schaden. Was bei beiden Parteien eigentlich im
Mittelpunkt stehen sollte, ist, dass das der Nachwuchs seine
Identität findet. Denn eigentliche Verlierer sind meist die
Kuckuckskinder selbst.
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