Weiß: Rentenversicherung mit überraschend positiven Finanzen

Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch den
jährlich im November zu erstellenden Rentenversicherungsbericht 2011
verabschiedet. Dazu erklärt Peter Weiß, Vorsitzender der
Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion:

Die finanzielle Situation der gesetzlichen Rentenversicherung wird
zum Jahresende deutlich besser sein, als es noch bei der letzten
Schätzung Mitte des Jahres erwartet wurde. Das ist ein großer Erfolg
der Politik der Koalition.

Die positiven Entwicklungen machen folgende Daten deutlich:

Die Einnahmen der Rentenversicherung werden in diesem Jahr die
Ausgaben überschreiten. Es gibt einen Überschuss von ca. 4,9
Milliarden Euro und damit eine entsprechende Aufstockung der
Nachhaltigkeitsrücklage. Wenn das Ergebnis so eintritt, beträgt die
Nachhaltigkeitsrücklage Ende 2011 das 1,4fache einer Monatsausgabe,
das sind fast 24 Milliarden Euro Rücklagen in der Rentenversicherung.
Sie nähert sich damit weiter der Höchstgrenze des 1,5fachen an und
wird diese im Laufe des Jahres 2012 überschreiten. Als gesetzliche
Folge muss bei einer absehbaren Überschreitung der Höchstgrenze
zwingend der Rentenversicherungsbeitrag bereits zum 01.01.2012
entsprechend abgesenkt werden, so dass der Wert voraussichtlich
gerade wieder 1,5 Monatsausgaben am Jahresende erreichen lässt.

Ab dem 01.01.2012 wird der Rentenversicherungsbeitrag von heute
19,9 Prozent auf 19,6 Prozent abgesenkt. Die entsprechende Verordnung
dazu wurde vom Kabinett beschlossen. Eine Senkung um 0,3 Prozent
Beitragssatzpunkte bedeutet eine Entlastung von insgesamt etwa 2,8
Milliarden Euro, die je zur Hälfte Arbeitnehmern und Arbeitgebern
zugutekommt. Auch der Bund wird um 0,7 Milliarden Euro entlastet, und
zwar über einen um 0,5 Milliarden Euro geringeren Bundeszuschuss und
um 0,2 Milliarden Euro geringere Beiträge für Kindererziehende.

Zum 01.01.2013 wird nach heutigen Prognosen eine Absenkung des
Rentenversicherungsbeitrags auf 19,2 Prozent möglich sein, wobei
darauf geachtet werden muss, dass eine endgültige Entscheidung
darüber jedoch erst im November 2012 aufgrund der dann aktuellen
Daten getroffen werden kann. Dieser Beitrag könnte dann stabil
beibehalten werden bis zum Jahr 2018. Ab dem Jahr 2014 wird sogar ein
Absenken auf 19,0 Prozent für möglich gehalten. Die Beitragssatzziele
– 2020 höchstens 20 Prozent, 2030 höchstens 22 Prozent – können nach
diesen Modellrechnungen ebenfalls eingehalten werden.

Was die Rentenanpassung anbelangt, so wird damit gerechnet, dass
es in allen künftigen Jahren Rentenerhöhungen geben kann. Nach der
gesetzlichen Rentenformel führt eine Beitragssenkung im
darauffolgenden Jahr automatisch zu einer stärkeren Anhebung der
Rentenzahlungen. Die Rentenanpassung wird jedoch festgelegt auf der
Basis der im Frühjahr vorliegenden Daten. Vorher liegen keine
endgültigen Daten für die Berechnung der tatsächlichen
Rentenanpassung vor.

Die Rentensteigerungen der kommenden Jahre werden es möglich
machen, dass die in den vergangenen („mageren“) Jahren aufgelaufenen
Nachholbedarfe (nicht realisierte Kürzungen wegen Rentengarantie,
Nachholfaktor, Riesterfaktor) bis zum Jahr 2014 abgeschmolzen werden
können. Das bedeutet auch, dass eine erneute Diskussion über die
Rentengarantie völlig unnötig ist.

Pressekontakt:
CDU/CSU – Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de