Tatsächlich lassen die jüngsten Festnahmen
und Erkenntnisse den Schluss zu, dass NPD-Kader den Terror der
Zwickauer Neonazi-Zelle unterstützt haben. Und doch dürfen Politiker
in der allgemeinen Verbots-Euphorie nicht das Nachdenken vergessen.
Ein Parteiverbot darf in einer Demokratie nur das allerletzte Mittel
der politischen Auseinandersetzung sein. Verstoßen Parteien als
Organisation gegen Strafgesetze oder die Verfassung, dürfen sie
aufgelöst werden. So regelt es das Grundgesetz. Es ist jedoch von
grundsätzlicher Bedeutung zu unterscheiden, ob einzelne
Parteivertreter als Individuen kriminell gehandelt haben oder ihre
Partei. Es gibt darüber erst rudimentäre Erkenntnisse. Der Reflex
eines Parteiverbotes, wie es die Innenminister kommende Woche beraten
wollen, liegt nahe. Doch davor sollte die Aufklärung stehen. Und die
Frage, ob eine einzige dieser schrecklichen Taten verhindert worden
wäre, wenn es die NPD nicht gegeben hätte. +++
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