Nicht noch mehr Bürokratie in der Pflege! / Wohn- und Teilhabegesetz soll ambulante Dienste und Kommunen mit zusätzlichem bürokratischen Aufwand belasten

Während überall an einer Entlastung der Pflege von
unnötigen bürokratischen Auflagen gearbeitet wird, will die
NRW-Landesregierung mit der geplanten Novellierung des Wohn- und
Teilhabegesetzes (WTG) unnötige Doppelprüfungen in der ambulanten
Pflege schaffen, in dem nun auch noch alle ambulanten Pflegedienste
in den Geltungsbereich des Gesetzes aufgenommen werden sollen.

Entsprechende Planungen stellte Landespflegeministerin Barbara
Steffens heute der Fachöffentlichkeit vor. Die kommunalen
„Aufsichtsbehörden für Pflegeeinrichtungen“ (die früheren
Heimaufsichten) sollen zukünftig auch ambulante Dienste überprüfen
können, obwohl dies bereits die Medizinischen Dienste der
Krankenkassen im Auftrag der Pflegekassen einmal im Jahr bei allen
Pflegediensten machen.

„Die Pläne der Landesregierung führen nicht zu mehr
Pflegequalität, sondern rauben den Diensten Zeit, die dringend für
die Pflege benötigt wird“, kritisiert der nordrhein-westfälische
bpa-Landesvorsitzende Christof Beckmann. „Mit der neuen
Prüfmöglichkeit werden alle ambulanten Dienste mit zusätzlicher
Bürokratie belastet. Und das angesichts der bereits vorhandenen
zahlreichen Überprüfungen durch z.B. den Medizinischen Dienst, das
Gesundheitsamt und eines drängenden Fachkräftemangels, den auch die
Ministerin ansonsten aktiv bekämpft.“

Alle Pflegedienste werden einmal im Jahr vom Medizinischen Dienst
der Krankenkassen (MDK) geprüft und zusätzlich auch noch transparent
benotet. Pflegebedürftige und deren Angehörige können sich zudem
jederzeit an ihre Pflegekasse, den MDK oder die zuständigen Ämter
wenden, um die Qualität der Versorgung ihrer Verwandten konkret
überprüfen zu lassen sowie bei Bedarf dem Pflegedienst jederzeit
kündigen.

Mit den kommunalen Aufsichtsbehörden nun eine unnötige zweite
Prüfinstanz zu schaffen, belastet zudem auch die Kreise und
kreisfreien Städte in NRW. Die Sozialbehörden dort müssen bereits
alle stationären Einrichtungen unter Aspekten des Ordnungsrechts
besuchen und überwachen. Für anlassbezogene Prüfungen im ambulanten
Sektor benötigen sie künftig mehr und anders qualifiziertes Personal.

„Das Wohn- und Teilhabegesetz will eigentlich Bürokratie abbauen.
Die Landesregierung darf nun keinen zusätzlichen unnötigen
Bürokratismus aufbauen und sollte berücksichtigen, dass es hier um
Pflegebedürftige in ihrer eigenen Häuslichkeit geht, die bereits
durch die bewährten diversen Prüfungen umfassend geschützt sind“,
fordert Beckmann.

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa)
vertritt allein in NRW 900 Pflegedienste und stationäre Einrichtungen
und bildet bundesweit mit mehr als 7.000 aktiven
Mitgliedseinrichtungen die größte Interessenvertretung privater
Anbieter sozialer Dienstleistungen in Deutschland.

Pressekontakt:
Norbert Grote, Leiter der Landesgeschäftsstelle, 02 11 / 31 13 93 – 0