digibet: Glücksspielstaatsvertrag unterschrieben – Fiasko perfekt / Schleswig-Holstein bleibt mit eigenem Gesetz realitätsnah / Weiteres Rechtschaos in Deutschland ab 2012

Heute haben 15 Ministerpräsidenten den
Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspiel-Staatsvertrages (1.
GlüÄndStV) unterzeichnet. Schleswig-Holstein bleibt bei seinem
eigenen praxisgerechten Gesetz, das im September auf den Weg gebracht
wurde. „Nun ist die Rechtsunsicherheit in Deutschland in puncto
Glücksspiel auch für die nächsten Jahre festgeschrieben“, so Günter
Boyks, Direktor der digibet UK Ltd. „Es ist gut, dass
Schleswig-Holstein stark geblieben ist und bedauernswert, dass die
anderen Länder an ihrem Entwurf festhalten, dem es Wettanbietern sehr
schwer macht, in Deutschland tätig zu sein.“

Die 15+1-Lösung vereint aus Sicht des Sportwettenanbieters digibet
(www.digibet.com) ein finanziell unrentables mit einem
rechtsunsicheren Modell. „Die Limitierung in den 15 Bundesländern auf
willkürliche 20 Konzessionen, die zu hohen Steuerabgaben von fünf
Prozent auf den Einsatz und des festgesetzten Höchstbetrages von
1.000 Euro pro Spieler und Monat sind vor allem für Onlineangebote
schon fragwürdig genug. Durch die 15+1-Lösung wird darüber hinaus
aber die ohnehin schon existierende Rechtsunsicherheit weiter
fortgeschrieben“, so Boyks weiter. „Eine Splittung innerhalb
Deutschlands ist nach unserer Einschätzung nicht EU-konform, da sie
in sich nicht stimmig und somit nicht konsistent ist. Mit Klagen von
privaten und auch staatlichen Anbietern kann daher gerechnet werden.“
Mit der jetzigen Umsetzung gelten in Schleswig-Holstein andere Regeln
als in den übrigen Bundesländern. So könnten durch die unlimitierte
Konzessionszahl in Schleswig-Holstein dort zugelassene Anbieter
Werbung schalten, was im Rest von Deutschland nicht ginge. Die
Ausstrahlung von Werbung in TV-Programmen, Printmedien,
Hörfunksendungen oder im Internet ist aber nicht auf
Schleswig-Holstein reduzierbar.

„Wir hoffen, dass sich die rechtliche Entwicklung in Deutschland
hin zu der Gesetzgebung wie in Schleswig-Holstein entwickelt. Bei der
Gestaltung wurde an eine sinnvolle und praxisnahe Umsetzung im
Glücksspielbereich gedacht“, so Boyks.

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