Mit dem ab 2020 neu zu regelnden
Länderfinanzausgleich möchte Sachsen zum neuen Geberland aufsteigen.
In einem Interview mit der „Leipziger Volkszeitung“ (Montag-Ausgabe)
sagte Sachsens CDU-Ministerpräsident Stanislaw Tillich (CDU):
„Irgendwann möchte man eben aus dem Hotel Mama ausziehen.“ Für
Sachsen wünsche er sich, „dass wir nach 2020 so gut wie Hamburg
dastehen und zum Geberland werden können“. Gleichzeitig betonte
Tillich, er halte nichts von einer Länderfusion. „Aber eines erwarte
ich schon: Alle Länder müssen sich an die Schuldenbremse halten,
sonst ist Schluss mit der Solidarität.“
Da der Freistaat, trotz gutem Wirtschaftswachstums, nur auf eine
eigene Steuerdeckungsquote von 57 Prozent komme, sei man bis 2020 auf
die bereits vereinbarte Solidarpakt-Hilfe angewiesen. Danach werde
aber Schluss mit einer Sonderregelung für den Osten sein. „Es wird
auch nach 2020 mit Sicherheit einen Länderfinanzausgleich geben. Eine
Anschlussregelung für den klassischen Solidarpakt I und II zugunsten
der ostdeutschen Länder brauchen wir, so hoffe ich, dann aber nicht
mehr“, sagte Tillich.
Zugleich betonte der Regierungschef, die Länder bräuchten zwei
voneinander unabhängige Finanzierungsgrundlagen mit dem neuen
Finanzausgleich. „Die nächsten zwei bis drei Jahren werden der
Lackmus-Test für das verfassungstreue Verhalten der Länder, wenn es
um die Einhaltung der Schuldenbremse geht. So stabil wie in Hamburg
ist die Steuer-Struktur aber in vielen anderen Gegenden, insbesondere
in Ostdeutschland, noch lange nicht“, betonte Tillich. „Deshalb
brauchen wir ein zweites steuerliches Stabilisierungselement für den
nächsten Länderfinanzausgleich. Die extreme Abhängigkeit von der
Gewerbesteuer muss aufgelöst werden.“ Anders als in Hamburg sei
beispielsweise die Einkommenssteuer in Sachsen „bei weitem nicht so
sprudelnd“.
Für die Zeit ab 2020 komme es darauf an, die Ziele des Paktes „neu
zu formulieren“, verlangte Tillich. „Dann muss man auch die Frage
stellen, wer leistet sich von den Ländern mehr und warum tut er das.
Es geht doch nicht, dass das eine Land die Studiengebühren abschafft,
aber dafür die Schulden erhöht, während das andere Land
Studiengebühren einführt, um gleichzeitig Schulden abbauen zu
können.“ Wer sich mehr leisten wolle, müsse auch von seiner eigenen
Bevölkerung einen zusätzlichen Beitrag abverlangen. „So einfach ist
das. Grundvoraussetzung muss aber sein, dass die strukturellen
Nachteile ausgeglichen sind.“ Allerdings, so ergänzte Tillich
angesichts der Drohung aus Bayern mit einer neuerlichen Klage gegen
den bisherigen Länderfinanzausgleich: „Wer den dritten Autobahnring
will oder jedem Schüler einen Lehrer zur Seite stellen möchte, der
muss dann schon selbst schauen, wie er das in seinem Land finanziert
bekommt.“
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