Das Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag
entschieden, dass die Besoldung von W2-Professoren im hessischen
Landesdienst zu gering ist und nicht dem verfassungsrechtlichen
Alimentationsprinzip genügt. Dazu erklären der stellvertretende
Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Michael Kretschmer, und
der bildungs- und forschungspolitische Sprecher Albert Rupprecht:
„Wissenschaftliche Leistung muss sich lohnen. Wer den oft
steinigen und langen Weg einer Karriere in der Wissenschaft auf sich
nimmt, muss auch im Geldbeutel merken, dass seine Leistung geschätzt
wird. Daher ist der Landesgesetzgeber gefordert, das Urteil des
Bundesverfassungsgerichts zügig umzusetzen.
Wie das Verhältnis von festem Gehalt zu leistungsabhängigen
Komponenten am besten gestaltet werden kann, müssen nun die Experten
anhand der Vorgaben des Urteils prüfen. Dabei muss aber aus Sicht der
Forschungspolitik klar sein: Jeder, der seine Leistung bringt, muss
sich darauf verlassen können, dass er ein angemessenes Gehalt
erreicht. Diese Leistungsstufe müssen grundsätzlich alle erreichen
können.
Auf der anderen Seite sind Professoren nicht nur Beamte. Wem die
Verfassung freies Forschen mit Steuergeldern und besonderen
Zuverdienstmöglichkeiten garantiert, muss sich auch in
Peer-Review-Verfahren dem Wettbewerb stellen und sich beispielsweise
an Publikationen, Drittmitteln und Patenten messen lassen.
Für die Besten, die ihre Ziele übererfüllen, die Angebote von
Dritten haben und die man halten möchte, muss dann auch die
Möglichkeit bestehen, dass sie deutlich mehr verdienen als nur die
–angemessenen– hundert Prozent. Nur so ist der Hochschulstandort
Deutschland international wettbewerbsfähig.“
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