DUH fordert das bayerische Umweltministerium zur
Anpassung des Luftreinhalteplans in München auf – Bisherige
Bemühungen greifen immer noch zu kurz – Besonders bei
Stickstoffdioxiden nach wie vor drastische Überschreitungen der
Grenzwerte
Weil die geltenden Grenzwerte gesundheitsschädlicher und
klimawirksamer Luftschadstoffe in der Landeshauptstadt nach wie vor
nicht eingehalten werden, hat die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) vor
dem Verwaltungsgericht München Klage gegen den Freistaat eingereicht
(VG München Az.: M 1 K 12.1046). Angesichts der zahlreichen
Überschreitungen fordert die Umweltschutzorganisation die bayerische
Landesregierung auf, den bisherigen Luftreinhalteplan entsprechend
anzupassen. Dieser gilt für die bayerische Landeshauptstadt seit
Dezember 2004 und wurde insgesamt vier Mal weitergeführt. Trotzdem
werden immer noch unzulässige Überschreitungen der Grenzwerte
gemessen, die nach der Prognose der Behörden mit den bisher gewählten
Maßnahmen selbst im Jahr 2015 noch bestehen sollen.
„Der Freistaat Bayern muss endlich Farbe bekennen. Im Sinne der
Bürgerinnen und Bürger von München müssen die gewählten Maßnahmen zur
Luftreinhaltung so ausgewählt werden, dass die Einhaltung der
Grenzwerte so schnell wie möglich erzielt wird und nicht irgendwann
in unbekannter Zukunft“, sagt Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der
DUH. Allein 2011 verzeichnete die Messstation in der Landshuter Allee
48 Überschreitungstage für Feinstaub (PM10). Das sind dreizehn mehr
als gesetzlich pro Jahr erlaubt. Noch dramatischere Werte wurden für
Stickstoffdioxid NO2 gemessen. An der Landshuter Allee lag der Wert
45 µg/cbm, am Stachus 36 µg/cbm und an der Prinzregentenstraße 21
µg/cbm über dem erlaubten Grenzwert von 40 µg/cbm.
Nach Auffassung der DUH handelt Bayern gegenüber seinen
Bürgerinnen und Bürgern unverantwortlich. Die
Umweltschutzorganisation betonte, dass sowohl eine Verbesserung des
Öffentlichen Nahverkehrs, als auch eine Verschärfung der
Umweltzonenregelung dringend notwendig seien. Es sei unverständlich,
warum zwar der Bereich innerhalb des Mittleren Rings zur Umweltzone
erklärt wird, nicht aber der Mittlere Ring selbst, der im Bereich der
Landshuter Allee eine der schmutzigsten Straßen Deutschlands ist.
Unverständlich sei auch, warum die Umweltzone nicht vergrößert wird.
Nötig wäre darüber hinaus eine Filterpflicht für Baumaschinen
innerhalb Münchens, die zu den wichtigsten Emittenten von
gesundheitsschädlichem Dieselruß gehören. Auch eine flächendeckende
Nachrüstung von Linienbussen mit Partikelfiltern sei bei den in
München gemessenen Luftwerten unausweichlich. Oberstes Gebot in allen
Fällen müsse zudem eine konsequente Kontrolle der Regelungen sein.
Dies ist insbesondere bei der Umweltzone immer noch nicht der Fall.
„Es hat sich deutlich gezeigt, dass man dem Ziel nicht näher
kommt, wenn man auf Sparflamme kocht – die Messungen zeigen Rotalarm.
Da das Land untätig bleibt, sieht sich die DUH verpflichtet,
drastischere Maßnahmen zu ergreifen. Aus diesem Grund haben wir in
dieser Woche Klage gegen die Bayerische Landesregierung eingereicht“,
erklärte Jürgen Resch.
Bereits in den Jahren 2005 bis 2007 hatte die Deutsche Umwelthilfe
den damals an der Landshuter Allee wohnhaften Dieter Janecek in
seiner Klage für die Umsetzung von sofort wirksamen Maßnahmen für die
Verbesserung der Luftqualität unterstützt. In diesem Zusammenhang
wurde damals vom Europäischen Gerichtshof das einklagbare „Recht auf
saubere Luft“ bestätigt. Der richterliche Entscheid hatte unter
anderem zu einem Verbot für den LKW-Transit sowie zur Einführung der
Umweltzone in München geführt. Diese gilt jedoch nicht für die am
stärksten belastete Straße, die Landshuter Allee. „Es ist nicht
akzeptabel, dass hoch belastete Teile der Innenstadt nach wie vor
nicht in eine wirksame Luftreinhalteplanung einbezogen werden. Wir
sehen zahlreiche Maßnahmen zur Verbesserung der Situation, die von
den Verantwortlichen nach wie vor nicht genutzt werden“, ergänzt Dr.
Remo Klinger, Anwalt der DUH.
Richtig umgesetzte Umweltzonen sind ein geeignetes Instrument zur
Verringerung verkehrsbedingter Partikelbelastung. Nicht nur die
Gesamtreduktion des PM10-Feinstaubs ist gesundheitlich entscheidend,
sondern die Reduktion des hoch-giftigen Dieselrußanteils im
Feinstaub. Dieser Anteil wird durch Umweltzonen nachweislich
erheblich reduziert. Umfragen der DUH haben ergeben, dass
Umweltzonenkontrollen in München auch im Jahr 2011 nur halbherzig
erfolgten. Auch gibt es für Baumaschinen, die örtlich bis zu 30
Prozent der Belastungen verursachen, keine Auflagen zum Einsatz von
Partikelfiltern.
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer Deutsche Umwelthilfe e.V.,
Hackescher Markt 4, 10178 Berlin, Tel.: 030 2400867-0, Mobil: 0171
3649170, E-Mail: resch@duh.de
Dr. Remo Klinger, Rechtsanwaltskanzlei Geulen & Klinger,
Schaperstraße 15, 10719 Berlin, Tel. 030 88472-80, 0171 2435458,
E-Mail: klinger@geulen.com
Dorothee Saar, Leiterin Verkehr Deutsche Umwelthilfe e.V., Hackescher
Markt 4, 10178 Berlin, Mobil: 01511 6225862, Tel.: 030 240086772,
E-Mail: saar@duh.de
Daniel Eckold, Pressesprecher, Hackescher Markt 4, 10178 Berlin;
Tel.: 0302400867-0, Mobil: 0151 550 17 009, E-Mail: eckold@duh.de