In den sozialen Netzwerken des Internets kehren
Tausende ihr Innerstes nach außen und finden das völlig normal. Doch
wenn staatliche Behörden zur Gefahrenabwehr Daten speichern wollen,
befürchten viele sofort den „gläsernen Bürger“, und der Aufschrei ist
riesig. Doch das Internet dient nicht nur der Selbstdarstellung und
der Information, sondern auch der Vorbereitung von terroristischen
Straftaten oder bei der Verbreitung von Kinderpornografie. Die
Vorratsdatenspeicherung versucht darauf zu reagieren. Sie ist kein
Teufelszeug. Es geht nicht darum, dass die Polizei heimlich E-Mails
liest oder Telefonate abhört. Es geht um die Erfassung von
Verbindungsdaten, um Netzwerke aufzudecken. Das
Bundesverfassungsgericht hat entgegen manchen Gerüchten die
anlasslose Speicherung dieser Telekommunikationsdaten nie in Zweifel
gezogen. Karlsruhe hat nur darauf hingewiesen, dass die Kontrolle
verschärft werden sollte. Und in der Tat dürfen solche Daten nur auf
richterliche Anordnung und bei wenigen, schweren Straftaten von den
Ermittlungsbehörden ausgewertet werden. Auch ist umstritten, wie
lange die Daten gespeichert werden sollen – sechs oder vielleicht nur
drei Monate. Über all diese Dinge ließe sich trefflich streiten. Doch
die beiden Minister Friedrich und Leutheusser-Schnarrenberger
bekommen keinen Kompromiss hin. Das liegt vorrangig an der
Justizministerin. Praktiker vom Bundeskriminalamt bis zu den
Polizeigewerkschaften haben zunehmend den Eindruck, dass sich die
Ministerin in einer Wagenburg verschanzt hat. Sie sei in dieser Sache
kommunikationsunfähig, heißt es hinter den Kulissen auch bei
Politikern der Regierungskoalition. Schon wird von einem möglichen
Rücktritt gemunkelt. Das aber wäre dann weniger ein Symbol der
Prinzipienfestigkeit als ein weiterer Beleg für die
Regierungsunfähigkeit der FDP.
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