Ein Schmerzensgeld für Verbrecher, die wegen
Vergewaltigung und versuchten Mordes verurteilt wurden? Diese
Nachricht dürften viele Bürger mit Unverständnis und
Fassungslosigkeit quittieren. Trotzdem ist dem Landgericht Karlsruhe
nichts vorzuwerfen. Denn auch den schlimmsten Straftätern steht
hierzulande eine rechtsstaatliche Behandlung zu. Genau die war aber
nicht gegeben, als deren Sicherheitsverwahrung im Nachhinein
praktisch bis zum St. Nimmerleinstag ausgedehnt werden konnte. So
mussten die vier Kläger bis zu zwölf Jahre länger hinter Gittern
verbringen, bis ein europäisches Gericht entschied, dass dies einer
mehrfachen Bestrafung gleichkomme und deshalb abgeschafft gehört.
Daraus leiten sich für Otto-Normalbürger naturgemäß Ängste ab. Doch
auch die sind unbegründet. Ein Freibrief für die Freiheit von
hochgefährlichen Straftätern war das damalige Urteil des Europäischen
Gerichtshofes für Menschenrechte nämlich keineswegs. Wenn der
Verdacht auf Rückfälligkeit nicht auszuräumen ist, müssen sie in
einer geschlossenen Therapieeinrichtung untergebracht werden. Das ist
der entscheidende Unterschied zur früheren Rechtswillkür nach dem
Muster „Wegsperren für immer“. Nicht für ihre Untaten, sondern für
eine rechtswidrige Entscheidung der Politik haben die Karlsruher
Juristen vier Betroffenen eine Entschädigung zugesprochen. Insofern
ist daran noch nicht einmal etwas Besonderes. Wer damit trotzdem
schwerlich klarkommt, der sollte in diesen Tagen nach Norwegen
blicken. Dort trägt der Rechtsstaat die furchtbaren Ansichten eines
rechtsextremen Massenmörders in aller Öffentlichkeit aus. Gerade bei
solch schwer erträglichen Vorgängen zeigt sich auch die Stärke einer
Demokratie.
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