Rund 100000 Menschen soll es in Deutschland
geben, die mithilfe einer Samenspende gezeugt wurden. Diese Methode
aber birgt juristische Tücken: Die so gezeugten Kinder haben ein
Recht, ihren biologischen Vater kennenzulernen, und dieser kann sich
mit Unterhaltsverpflichtungen konfrontiert sehen. Seit vergangenem
Jahr, so berichtet die „Apotheken Umschau“, stellen zwei lesbische
Frauen vor Gericht eine entsprechende Forderung an den Vater ihres
künstlich gezeugten Kindes. Eine gewisse Absicherung ist in solchen
Fällen, eine Adoption des gezeugten Kindes zu vereinbaren, um
eindeutige Unterhaltspflichten zu schaffen. „Diese Situation ist für
den Spender die risikoärmste. Eindeutig geregelt ist sie aber nicht“,
sagt der Berliner Fachanwalt für Medizinrecht Holger Eberlein.
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