Die Bundesregierung sieht nach Auskunft von
Finanzstaatssekretär Steffen Kampeter (CDU) keine Notwendigkeit,
eingetragenen Lebenspartnern dieselben steuerrechtlichen Vorteile zu
gewähren wie Eheleuten. „Die Frage der Behandlung von
Lebenspartnerschaften muss gesellschaftspolitisch gelöst werden.
Steuerpolitisch drängen andere Fragen, wie die Entlastung bei der
sogenannten Kalten Progression“, sagte Kampeter der in Bielefeld
erscheinenden Neuen Westfälischen (Donnerstagausgabe). Die
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die Benachteiligung
eingetragener Lebenspartner bei der Grunderwerbssteuer zu
korrigieren, sei davon unbeeinträchtigt. Dies werde
selbstverständlich erfolgen, so Kampeter.
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