Westfalenpost: Für die Freiheit der Kunst? Von Winfried Dolderer

Drei Jahre Haft oder Geldstrafe. Die
Anti-Islam-Fanatiker von „Pro Deutschland“ seien gewarnt: Das könnte
ihnen blühen, sollten sie den Hass-Film gegen den Propheten Mohammed,
der derzeit die islamische Welt in Aufruhr versetzt, wie angekündigt
in einem Berliner Kino vorführen. Theoretisch zumindest. Insofern hat
die Bundeskanzlerin recht. Die Meinungsfreiheit gilt auch hierzulande
nicht schrankenlos. Wer religiöse Bekenntnisse in einer Weise
beschimpft „die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören“,
dem droht die Strenge des Strafrechts. Freilich wird es kaum
gelingen, in Deutschland einen Delinquenten zu finden, der deswegen
drei Jahre im Knast geschmachtet hätte. In einer freien Gesellschaft
tun wir uns schwer, die Lästerung Gottes oder heiliger Männer zu
ahnden. Fast verschämt heißt es ja auch zur Begründung des
einschlägigen Paragrafen, dieser diene nicht dem Schutz religiöser
Bekenntnisse, sondern des öffentlichen Friedens. Da nun könnte es
sehr darauf ankommen, wessen Bekenntnis beleidigt wird. Katholiken
werden im Zweifel still halten, wenn ein Satire-Magazin den Papst auf
dem Titelblatt hat. Wer Mohammed schmäht, kann sich da bei dessen
Anhängern nicht so sicher sein. Keine Frage, „Pro Deutschland“, das
ist ein Haufen sinistrer Gestalten, die ihren Daseinszweck in der
Hetze gegen Andersgläubige sehen. Wenn ausgerechnet sie treuherzig
beteuern, es gehe ihnen um die Freiheit der Kunst, möchte man sich
die Haare raufen vor soviel Heuchelei. Ist so ein Video etwa Kunst?
Indes, wer bestimmt, dass es keine ist? Im Zweifel für die Freiheit –
auch wenn es manchmal wehtut.

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