Neue OZ: Kommentar zu Transparenzregeln/Nebeneinkünfte

Geldquelle und Größenordnung

Mit ihren feineren Abstufungen klären die neuen Transparenzregeln
deutlicher über Nebeneinnahmen auf. Die Größenordnungen sind künftig
besser einzuschätzen und werden nicht mehr durch eine grobe Struktur
verwässert: Es ist eben von Bedeutung und Interesse, ob ein Politiker
7000 Euro an Extrahonoraren einnimmt oder mal eben das Zigfache, zum
Beispiel 250 000 Euro. Bislang gehörten diese Beträge zu ein und
derselben Kategorie.

Wirklich durchsichtig werden die Konten von Politikern hierdurch
aber nicht. Das könnte nur eine Offenlegung auf Euro und Cent. Die
ist aber nur schwer durchsetzbar. Dafür müsste jeder Auftraggeber
sein Einverständnis geben – aufwendige Einzelfallentscheidungen. Noch
komplizierter würde es, wenn ein Politiker etwa ein Anwaltsmandat
annimmt.

Zudem löst die Vorstellung vom gläsernen Politiker zu Recht
Unbehagen aus: Wem nützt es, wenn er die Honorarsummen eines
Politikers bis hinter das Komma kennt? Wichtiger sind doch die
Geldquellen und die Größenordnungen, in denen er bezahlt wird.
Erstere müssen längst angegeben werden. Letztere werden nun
erkennbarer.

Der Kompromiss erfüllt mithin die Forderung nach mehr Transparenz.
Komplett-Offenbarung ist kein Mittel, um Unternehmen oder
Institutionen von politischer Einflussnahme abzuhalten. Das könnte
nur ein Verbot von Nebentätigkeiten. Fasst man dieses heiße Eisen an?

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