Gestorben wird immer, und im Todesfall dreht
der Angehörige nicht jeden Euro zweimal um. Was als
Zukunftsperspektive für Bestatter durchgehen mag, darf für eine
Kommune nicht zur Verlockung werden, den Haushalt via
Friedhofsgebühren quasi querzufinanzieren. Dieses Eindrucks kann man
sich beim Studium so mancher Friedhofssatzung nicht ganz erwehren.
Schon klar: Kostensteigerungen bei Gerät, Material und Personal
machen auch vor Friedhofstoren nicht Halt. Doch zweistellige
Gebührensprünge bei rätselhafter Kalkulation wecken den Verdacht beim
Bürger, dass das Geld für die Beisetzung auch dazu dient, den
Haushalt am Leben zu erhalten. Dieser Versuchung müssen die Gemeinde-
und Stadträte widerstehen, nicht nur im Jahr der Kommunalwahl. Es ist
ein letzter Dienst an einem Bürger, dass dieser auch nach seinem Tod
einen Platz in der Kommune finden kann, die er als seine Heimat
betrachtet hat. Oft sind es die Boom-Städte, die bei den
Friedhofsgebühren kräftig zulangen. Es wird sich aber irgendwann
einmal rächen, wenn die letzte Ruhestätte eines Menschen vom
Geldbeutel seiner Angehörigen abhängig ist. Autor: Reinhold Willfurth
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